Matomo

Ziffernblatt einer antiken Uhr

Bestattungs­vorsorge für Flensburg
Eine Sorge weniger

Vorkehrungen, die Ihnen Sicherheit geben.

Immer mehr Menschen entscheiden sich, für die eigene Bestattung vorzusorgen, um sich und die Familie zu entlasten. Sorgen auch Sie für Ihre Bestattung vor und genießen das gute Gefühl, dass alles geregelt ist. Von der Trauerfeier und Dekoration über Ihre letzte Ruhestätte bis hin zur Gestaltung Ihrer Traueranzeige können Sie sicher sein: Ihre Vorstellungen werden garantiert umgesetzt. Sprechen Sie uns einfach an und wir stellen Ihnen einen persönlichen Ansprechpartner zur Seite, der Sie kompetent berät und Ihre Wünsche in einem Vorsorgevertrag genau festhält.

Auch finanziell vorsorgen

Eine geregelte Finanzierung für die eigene Bestattung stellt sicher, dass Ihre Vorstellungen bis in Detail umgesetzt werden können. Eine Möglichkeit ist die Einrichtung eines Treuhandkontos. Dafür empfehlen wir Ihnen zwei ortsansässige Banken, die Ihnen attraktive Zinsen bieten. Bei Interesse beraten wir Sie gerne näher. Ein weiterer großer Vorteil der finanziellen Absicherung: In Verbindung mit einem Vorsorgevertrag ist ein Konto der Treuhand oder Sterbegeldversicherung in Höhe von 5.000 bis 6.000 Euro vom Sozialamt nicht angreifbar.

Was kostet eine Bestattung?

Auf diese Frage kann man nicht seriös mit einem Pauschalpreis antworten, denn eine Bestattung ist eine höchst individuelle Leistung. Sie setzt sich aus den Kosten für den Bestatter, für weitere Dienstleister wie Floristen und Steinmetze und aus den Friedhofs­gebühren zusammen. Erste Informationen zum Thema Bestattungs­­kosten finden Sie in unserer Infothek. Ausführlich beraten wir Sie dann in einem persönlichen Gespräch. Dabei loten wir gemeinsam mit Ihnen aus, welche Bestattungsdetails Ihnen besonders wichtig sind und welche auch entfallen könnten. So bleiben wir immer in Ihrem finanziellen Rahmen.

Dokumente, die Ihren letzten Willen festhalten.

Wesentliche Dinge sollte man rechtzeitig regeln – denn nur dann ist gesichert, dass die eigenen Wünsche im Krankheits- oder Todesfall respektiert werden. Deshalb geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die dafür notwendigen Dokumente.

Bitte beachten Sie: An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechts­beratung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechts­beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

Nahaufnahme Hand mit Notizen

Das Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Nahaufnahme Laptop

Das Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen. Weitere wichtige Informationen zum Erbrecht finden Sie in dieser Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Nahaufnahme schreibende Hand

Die Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.

Nahaufnahme schreibende Hand

Die Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst über Ihre medizinische Behandlung zu entscheiden. Sie gibt Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Diese Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.

Nahaufnahme Frau mit Notizbuch

Der Vorsorgevertrag

In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer regelmäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeldversicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.